Einen aktuellen, chronologischen oder historischen Handelsregisterausdruck bestellen

Einen aktuellen, chronologischen oder historischen Handelsregisterausdruck bestellen

Woher bekommt man schnell einen Handelsregisterausdruck?

In Deutschland gibt es viele regionale Handelsregister, wobei der Sitz der Gesellschaft meist bestimmt, bei welchem Handelsregister in Deutschland die Handelsregisterausdruck erhältlich sein dürfte, allerdings kann auch deutschlandweit gesucht werden. Wenn Ihnen die Zeit fehlt selbst nach dem entsprechenden Handelsregister zu suchen und Kontakt aufzunehmen oder sich die Log-Daten zu bestellen, dann können Sie auch den Service weiter unten in Anspruch nehmen, denn dort wird Ihnen innerhalb kurzer Zeit eine schriftlich Handelsregisterauskunft abgerufen und an Sie weiter geleitet. Wenn Sie nicht genaus wissen, welches Handelsregister zuständig ist, dann ist dies nicht weiter tragisch, denn es wird immer gleich deutschlandweit gesucht. Genaus gehen wir vor, wenn Ihnen an einer Gesellschafterliste gelegen ist.

Die Frage, die sich auch stellt ist: Sind Sie überhaupt im Handelsregister eingetragen? Es gibt für eine Reihe von Gesellschaftsformen (GmbH, oHG, KG usw. ) die Pflicht sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Bei Gewerbetreibenden besteht diese Pflicht nicht. Wo ist die hier Abgrenzung ? Lesen Sie dazu hier. Falls Sie eingetragen sind:

Welche Informationen beinhaltet ein Ausdruck aus dem Handelsregister ?

Diese wird oft auch als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ oder auch „Handelsregisterauszug“ bezeichnet, die Inhalte sind aber identisch. Wichtig ist allerdings ob eine Handelsregisterauskunft in beglaubigter und unbeglaubigter Form erteilt werden soll und zwar von folgenden unterschiedlichen Formen eines Handelsregisterausdruckes:

1.
Die aktuelle Handelsregisterausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Die chronologische Handelsregisterausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Die historische Handelsregisterausdruck zeigt nur das fotokopierte alte Papier-Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, die Eintragungen enden ca. im Jahre 2005.

Sie erhalten diese Dokumente über diesen Link online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege, ebenso die Rechnung. Ausnahme: Beglaubigte Dokumente, also der  amtlich beglaubigte Handelsregisterauskunft kann nur per Brief übermittelt werden, das dauert deshalb dann einige Tage.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauskunft

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