Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin abrufen. Hier geht es!
Woher und wie schnell kann ich einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin erhalten?
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg führt das Handelsregister von Berlin, genaugenommen an seiner Außenstelle
Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin
Das ist gleich in der Nähe vom S-Bahnhof Zoo. Wenn man hinfährt, dann geht es wohl am schnellsten. Man geht in das Einsichtszimmer, bekommt eine Gebührenrechnung, wenn man einen beglaubigten Handelsregisterauszug benötigt, geht diese bezahlen und dann hält man den Handelsregisterauszug in den Händen. Das ist einfach, wenn man einen Parkplatz bekommt.
Eine weitere Möglichkeit ist, das Amtsgericht anzuschreiben, dann dauert es ca. 1-2 Wochen, bis man den unbeglaubigten oder auch beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg dann in den Händen hält. Manchmal verzögert sich das noch, wenn man eben erst noch die Gebühren vorab bezahlen muss.
Geht es auch schneller?
Ja, über uns, siehe den Link unten, erhalten Sie den Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg schon innerhalb von Minuten per email im PDF-Format, wenn Sie einen EXPRESS-Auftrag erteilen. Bei einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug dauert es etwas länger, denn der muss erst vom Amtsgericht ausgefertigt werden. Das dauert dann ca. 5 Werktagen, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss dann per Briefpost an Sie verschickt werden. Seit Einführung der elektronischen Registerführung wird der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug nun als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.
Welche Dokumente können geliefert werden?
Zunächst einmal der Handelsregisterauszug, dann auch noch Gesellschafterlisten, Kopien von Gesellschafterverträge etc.
Diese Dokumente sind unbeglaubigt und lieferbar in aktueller oder chronologischer Form. Erhältlich sind diese aber auch in beglaubigter Form, das dauert dann aber etwas länger, wie bereits beschrieben. Auch bei den Beglaubigungen gibt es verschiedene Ausführungen. So ist das wichtig zu beachten, ob der Auszug in Deutschland oder im Ausland vorgelegt werden soll. Wenn es im Ausland sein muss, dann benötigt man eine Apostille, das ist eine weitere Form der Beglaubigung. Aber auch hier gibt es Abweichungen, denn nicht in jedem Land wird die Beglaubigungsform Apostille anerkannt, dann kommt nämlich eine Legalisation in Frage. Zu den Details, also was genau in Ihrem Falle erforderlich ist, nehmen Sie am besten vorab Kontakt zu uns auf.
Bestellformular: Handelsregisterauszug Berlin