Arbeitsgegenstand einer Ltd.
Wie erfährt man den Arbeitsgegenstand Ltd., also den Geschäftszweck des Unternehmes?
Eine Ltd. wird in England meist unter Verwendung eines mehr oder weniger standardisierten Gesellschaftsvertrag gegründet, der bereits einen allgemeinen Geschäftwszweck enthält, nämlich jegliche gewerblich ausgerichtete Tätigkeit. Mehr muss die Ltd. nicht angeben. Eine Ltd. kann also den Gegenstand ihres Geschäftes nach Belieben ändern, ohne dies etwa bekannt gegeben zu müssen.
Aber was ist mit der Zweigniederlassung in Deutschland? Schließlich muss jede in einem deutschen Handelsregister eingetragene Firma ja ihren Geschäftszweck angeben. Und wenn die Ltd. hier in Deutschland vordergründig aktiv ist, dann müsste sie ja auch in das deutsche Handelsregister eingetragen werden. Und wenn die Ltd. sich mit der Zweigniederlassung beim Handelsregister und den weiteren Behörden anmeldet, dann muss sie den Geschäftszweck angeben, aber nur für die deutsche Zweigniederlassung, nicht für die in England registrierte Ltd. Das deutsche Handelsregister prüft nicht, ob es hier eine Diskrepanz zwischen dem angegebenen Geschäftszweck der Ltd. in Deutschland und dem der in England angegebenen gibt.
hier gibt es weitere Informationsmöglichkeiten: Auskunft Ltd.