Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister
An die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges tritt nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Im Gegensatz dazu, als “unbeglaubigte” Form, gilt der “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Während der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden kann, muss der amtliche Ausdruck direkt beim Amtsgericht bestellt werden, was dann einige Tage dauert. Hinzu kommt der Postweg. Lesen Sie weiter, wo Sie einen Amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister bekommen.