Anmeldung einer Ltd.
Wenn eine Ltd. in Deutschland tätig ist, sich jedoch bei keinem Handelsregister in Deutschland mit einer Niederlassung anmeldet, dann hat dies zunächst keine größeren Konsequenzen. Zwar kann das Registergericht, wenn es davon Kenntnis erlangt, eine Eintragung einfordern unter Androhung eines Zwangsgeldes. Geldstrafen etc. werden jedoch nicht verhängt. Dies ist aber ein in der Praxis selten vorkommender Fall, weil in der Regel den Registergerichten nicht bekannt wird, welche Ltd. in ihrem Bereich tätig werden ohne mit einer Niederlassung errichtet zu haben….