Das englische Handelsregister – das Companies House
Das Handelsregister in England ist das sog. Companies House. Man kann dort eine Vielzahl von Dokumenten über einzelne Ltd. abrufen, kostenpflichtig. Der Unterschied zum deutschen Handelsregister ist u.a., dass eine Ltd. viel häufer Dokumene einreichen muss als eine GmbH in Deutschland, auch wenn es keine Änderungen gab. Das sorgt für eine Vielzahl von Dokumenten selbst bei kleinen Ltd.
Hier sollte man sich etwas auskennen in der Materie, sonst ruft man unnütz Dokumente ab, die man gar nicht braucht. Es kann daher vorteilhaft sein, wenn ein Dienstleister mit dem Abruf von Dokumenten jemanden beauftrage werden, welche, die sich damit auskennen bzw. die Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England haben. Sonst doht die Kostenfalle.
Wenn Sie eine Auskunft aus dem englischen Handelsregister haben möchten, dann sollten Sie sich dieses Bestellformular einmal ansehen.
Auftragsformular: Das englische Handelsregister