Das Handelsregister in den Niederlanden
In den Niederlanden wird das Handelsregister bei der Kamer van Koophandel geführt, die gleichzeitig auch als IHK fungiert. Die Anmeldung einer Gesellschaft im niederländischen Handelsregister wird vor Ort in einer der Niederlassungen der Kamer van Koophandel vorgenommen, wobei auch sofort eine Rechtsform gewählt werden muss, was dann einen entscheidenden Einfluss auf das sich eintragende Unternehmen hat, z.B. beim Stammkapital. Wie in Deutschland, so gibt es auch beim niederländischen Handelsregister eine Unterscheidung zwischen juristischen Personen und Personengesellschaften. Nachfolgend eine kurzer Überblick:
a) Rechtsformen ohne Rechtsfähigkeit
Beenmanszaak – vergleichbar einem Einzelunternehmen
Vennootschap onder Firma (vof) – offene Handelsgesellschaft
Commanditaire Vennootschap (cv) – Kommanditgesellschaft
Maatschap – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
b) Rechtsformen mit Rechtsfähigkeit
Besloten Vennotschap (B.V.) – GmbH
Naamloze Vennotschap (NV) – Aktiengesellschaft (AG)
Die Thematik des Abrufes eines Handelsregisterauszuges aus den Niederlanden wurde hier noch ausführlicher dargestellt: Handelsregisterauszug Niederlande