Eintragung einer Ltd. als Zweigniederlassung in Deutschland
Wenn eine Ltd. in England registriert ist, der Geschäftsschwerpunkt jedoch in Deutschland liegt, dann muss die Ltd. hier in Deutschland mit einer Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen werden. Neben einem Eintragungsantrag an das entsprechende Handelsregister muss ein beglaubigter Beschluss der Gesellschafter sowie die Satzung der Ltd. in zweisprachiger und beglaubigter Form eingereicht werden. Die Zweigneiderlassung der Ltd. hat dann hier in Deutschland einen Handelsregistereingrag. Dieser Handelsregisterauszug enthält dann die wichtigsten Daten der Ltd. in England.