Haftung der Ltd.-Gesellschafter
Wie hoch ist das Risiko der Haftung der Ltd.-Gesellschafter?
Da es im englischen Recht keine Vorschrift gibt, die das Mindestkapital vorgibt, sind solche in Deutschland üblichen Haftungstatbestände wie die Durchgriffshaftung nicht vorhanden. Die Haftung der Ltd. beschränkt sich auf das eingezahlte Kapital, einen wie im deutschen Recht bekannten sog. existenzvernichtender Eingriff durch Kapitalentzug, der eine Haftung begründen könnte, gibt es daher nicht. Anders sieht es aus, wenn der Ltd. pflichtenwidrig Kapital entzogen und sog. unerlaubte Handlungen begangen werden. Dann könnte eine Haftung einsetzen, besonders, wenn die Ltd. von Deutschland aus agiert. Es wäre dann ggf. möglich, dass das viel stärker greifende deutsche Recht greift. Das Privatvermögen der Ltd.-Gesellschafter ist besser geschützt als das der GmbH-Gesellschafter.
Infos über Ltd.-Gesellschafter einer eingetragene Ltd.-Gesellschaft gibt es hier: Ltd. Gesellschafter