Welche Versionen gibt es bei einem Handelsregisterauszug ?
Handelsregisterauszug – Auszugsformen: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke in folgenden Formen. Das Wort „amtlich“ steht nun also für beglaubigt. Die nachgenannten Auszüge kann man also beglaubigt und auch unbeglaubigt bekommen. Es gibt dieser Versionen:
Der aktuelle Handelsregisterauszug gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen. Das bedeutet, auf dem Auszug erscheint nur das, was zum Zeitpunkt des Abrufes gültig war. Frühere Angaben fehlen darauf. In den meisten Fällen reicht diese Auszugsform aus, wenn Sie sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen. Ebenso, wenn die Existenz der Gesellschaft etc. gegenüber Behörden, Banken etc. belegt werden soll.
2. Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen, also auch gelöschter Angaben seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Das war in Deutschland so die Zeit um 2005/2006. Vorausgesetzt, die Firma ist schon so alt, dann erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aller Veränderungen. Das sind z.B. frühere Geschäftsführer, Sitzverlegungen oder auch Umfirmierungen, also wenn sich der Name des Unternehmens geändert hat.
Wenn Sie sich in erster Linie ein Bild von der betreffenden Firma verschaffen wollen, dann ist dieser Auszug die erste Wahl. Übrigens sind die gelöschten Passagen nur unterstrichen. Sie sollen also noch lesbar sein.
3. Der historische Ausdruck ist eigentlich nur noch aussagefähig für die Firmen, die bereits vor 2005/2006 existierten. Von allen Firmen, die erst nach diesem Zeitpunkt gegründet wurden, gibt es daher keinen historischen Auszug. Der Auszug kann aber wichtig sein, wenn man weit in die Historie einer Firma zurückblicken will. Beispielsweise könnte eine frühere Firmierung wichtig sein oder eine weit zurückliegende Verschmelzung.
Hinweise zu den Gesellschaftern auf dem Handelsregisterauszug :
Bei Personengesellschaften wie z.B. der oHG oder KG kann man die persönlich haftenden Gesellschafter den Handelsregisterauszug entnehmen. Bei Aktiengesellschaften gibt es keine Gesellschafter, es gibt dort nur Aktionäre und die werden nicht veröffentlicht. Anders ist dies bei GmbH. Hier hilft der Handelsregisterauszug nicht weiter, hier benötigt man die separate Gesellschafterliste.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug anfordern, dann können Sie hier die gewünschte Art auswählen: