Welche Versionen gibt es bei einem Handelsregisterauszug ?
Handelsregisterauszug – Auszugsformen: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke in folgenden Formen. Das Wort „amtlich“ steht nun also für beglaubigt. Die nachgenannten Auszüge kann man also beglaubigt und auch unbeglaubigt bekommen. Es gibt dieser Versionen: Der aktuelle Handelsregisterauszug gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen. Das bedeutet, auf dem…