Unterscheidung Ltd. – PLC

Unterscheidung Ltd. – PLC

Neben der in Deutschland häufig anzutreffenden Ltd. – Company („Private Limited Company by Shares -Ltd.) wird auch immer wieder die sog. „Public Limited Company (PLC)“ als Gesellschaftsform festgestellt. Vor allem die Ltd. ist in Deutschland immer öfter anzutreffen. Worin liegen die Unterschiede?
Zunächst einmal handelt es sich bei beiden Formen um Kapitalgesellschaften. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass bei einer „Public Limited Company (PLC)“ die Aktien dieser Gesellschaft einer großen Öffentlichkeit zum Kauf angeboten werden, also an der Börse, was vergleichbar ist mit der deutschen Aktiengesellschaft (AG). Abgesehen davon, muss die „Public Limited Company (PLC)“ ein Stammkapital von mindestens 50 Tausend Britischen Pfund besitzen.

Bei einer „Private Limited Company by Shares (Ltd.)“ ist dies anders, hier ist das Stammkapital niedrig und der Gesellschafterkreis soll begrenzt und übersichtlich sein. Das ist so ähnlich wie bei der GmbH in Deutschland. Deshalb spricht man bei der Ltd. im Gegensatz zur PLC auch nicht von Aktien, sondern von Anteilen.

Dieser Unterschied macht deutlich, für wen die „Private Limited Company by Shares (Ltd.)“ in aller erster Linie interessant ist: Nämlich für kleinere Unternehmen, Familienbetriebe oder auch für Existenzgründer. Für diesen Kreis ist die „Private Limited Company by Shares (Ltd.)“ einfach interessanter, weil kostengünstiger und unkomplizierter.

Auskunft über eine englische Ltd. erhält man hier: Auskunft Ltd.

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