Ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug ein „amtlicher Ausdruck“?

Ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug ein „amtlicher Ausdruck“?

Handelsregisterauszug  oder „Amtlicher Ausdruck“ vom Handelsregister ?

Handelsregisterauszug beglaubigt? Ist nach der Einführung der elektronischen Registerführung der beglaubigte Handelsregisterauszug nun der “amtliche Ausdruck” aus dem Handelsregister?  Das stimmt, auch wenn es irreführend scheint, denn schließlich ist auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug ein vom Registergericht ausgestellter Auszug und auch “amtlich”, wenn der vom Gericht kommt.

Ab wann ist „amtlicher Ausdruck“ beglaubigt ?

Der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister ist in der Regel gesiegelt, manchmal auch unterschrieben:

Handelsregisterauszug - Siegel auf einem "amtlichen Ausdruck"
Siegel auf einem „Amtlichen Ausdruck“ ( Handelsregisterauszug )

Allerdings machen sich nicht alle Registergerichte diese Mühe, wie hier das AG Freiburg. Manchmal gibt es lediglich einen Stempel und in NRW manchmal auch nur eine einfache Heftklammer ohne Stempel. Aber wichtig ist allein, dass die Formulierung „amtlicher Ausdruck“ oder „amtliche Abschrift“ oder auch „beglaubigte Abschrift“ zu sehen ist.

Natürlich kostet ein „amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister mehr als ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug. Und hinzu kommt, dass dieser nicht sofort zur Verfügung steht und erst beim Amtsgericht erstellt werden muss. Dieses reine Papierdokument kann dann auch nicht elektronisch verschickt werden, also per email.

Dazu kommt, dass er per Briefpost verschickt werden muss. Das zieht daher eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen nach sich.

Sollte der „amtliche Ausdruck“ aus dem Handelsregister dann noch im Ausland verwendet werden, dann benötigt dieser Ausdruck zwingend die Unterschrift des zuständigen Beamten bzw. Sachbearbeiters des Amtsgerichts. Dieses Dokument wird dann seitens des übergeordneten Landgerichts mit einer Apostille versehen. Das bedeutet, dass mit einer neuerlichen Unterschrift die erste beglaubigt wird.

Wie kommen Sie an so einen „amtliche Ausdruck“ aus dem Handelregister?

Sie können das alles selbst in Angriff nehmen indem Sie die ganzen Schritte selbst unternehmen. Das wird nicht immer ganz einfach sein, aber es ist machbar.

Das wäre der normale Weg. Wenn Sie es ganz schnell benötigen, dann sollten Sie dafür einen Service beauftragen, welcher sich hauptsächlich damit beschäftigt. Wir kennen uns hier aus und besorgen derartige Auszüge seit vielen Jahren.

zum Auftragsformular:  “amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”

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