Wie geht eine Ltd. in Deutschland in Insolvenz?
Wie geht eine englische Ltd. in Deutschland in die Insolvenz?
Nach englischem Wirtschaftsrecht besteht für den Director einer Ltd. die Verpflichtung, den Eintritt eines Schaden für die Gläubiger der Ltd. zu verhindern. Der Director einer Ltd. muss dann also sofort den Geschäftsbetrieb einzustellen und Insolvenz beim englischen Handelsregister anmelden, wenn er zu dem Schluss kommt, dass dieser Schaden für die Gläubiger eintreten kann. Er beantragt dann den „winding up“. Allerdins betrifft dies nur England, wie sieht es aus, wenn eine Ltd. außerhalb von England agiert?
Da gelten die nationalen Vorschriften für die Insolvenz, hier ist das die Insolvenzordung, derzufolge die Ltd. binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung die Insolvenz beim zuständigen Registergericht anmelden. Ein Handelsregistereintrag für eine in Deutschland errichtete Zweigniederlassung muss allerdings nict zweingend notwendig.
Wenn man klären möchte, ob es Hinweise für eine Insolvenz der Ltd. gibt, dann sollte man zunächst auf dem Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung in Deutschland nachsehen, ob es ein Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht gibt. Wenn dies negativ ausfällt, also keine Angaben vorhanden sind, dann ist es auch möglich, das beim Registergericht nur noch keine Entscheidung getroffen wurde, ein entsprechender Insolvenzantrag jedoch vorliegt. Dann sollte man beim englischen Handelsregister prüfen.
Auftragsformular: Insolvenz einer Ltd.