Wie hoch haftet die Ltd.-Gesellschaft?
Wenn man in geschäftlichem Kontakt zu einer Ltd.-Gesellschaft steht, dann vergleicht man natürlich die zur deutschen GmbH stark abweichende Haftungshöhe. Bei der GmbH sind es mindestens 25.000 EUR, bei der Ltd.-Gesellschaft ist es nur 1 Pfund. Und der Betrag von 1 Pfund ist dann genau das Vermögen, mit dem die Ltd.-Gesellschaft haftet.
Natürlich ist es möglich, dass die Ltd.-Gesellschaft gut arbeitet und es wird Gewinn erwirtschaftet. Nun ist entscheidend, was aus dem Gewinn wird. Wird er an die Gesellschafter (Shareholder) ausgeschüttet, dann kann dieser Gewinn nicht mehr der Ltd.-Gesellschaft zugerechnet werden und deshalb auch nicht gepfändet werden. Anders liegt der Fall, wenn der Gewinn thesauriert wird. Sollte die Ltd.-Gesellschaft nun in die Insolvenz gehen, dann ist auch dieser Gewinn der Masse zuzurechnen und damit pfändbar.
In der Praxis zeigt sich, dass dies nur sehr selten der Fall ist, denn meist werden gewinnträchtige Auftrage an weitere Ltd.-Gesellschaften weiter gegeben, damit die haftenden Ltd.-Gesellschaft kein größeres pfändbares Vermögen besitzt.
Infos über die jeweilige Haftungshöhe kann man direkt beim Companies House in England, dem Handelsregister von England, abrufen oder man nutzt einen gewerblichen Informationsdienst, welcher diese Daten dort kostenpflichtig und nach Ihren Vorgaben abrufen.